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Vermarktungsinfo Blauzungenkrankheit

 

04.10.2024 | Matthias Wieneroither

Vermarktungsinfo Blauzunge 
Weitere Vorgangsweise

 Stand 23.09.2024

 

 

Nachdem es nun auch in Österreich erste Fälle von Blauzungenkrankheit Virusstamm 3 bzw. 4 gibt, wurde die Blauzungenkrankheit-Bekämpfungsverordnung erlassen. Diese ist seit 14. September in Kraft. Für die Verbringung von Rindern ergibt sich dadurch eine neue Situation. Der Export in Drittländer ist derzeit in die meisten Länder nicht möglich. In manche Länder kann unter Einhaltung von Auflagen noch geliefert werden. Für die innergemeinschaftliche Verbringung in andere EU-Länder sind ebenfalls besondere Auflagen zu erfüllen. Der Handel innerhalb Österreichs ist nicht eingeschränkt, sofern die Tiere gesund sind und keine Sperre eines betroffenen Betriebes vorliegt.

Es ist davon auszugehen, dass sich die Blauzungenkrankheit in den nächsten Wochen in Österreich weiter ausbreitet. Die Krankheit wird ausschließlich durch bestimmte Insekten (Gnitzen) übertragen. Solange es nicht kalt wird, finden diese Stechmücken derzeit optimale Bedingungen vor. Aus den in Deutschland betroffenen Gebieten wird berichtet, dass infizierte Rinder und Schafe massiv betroffen sind.

 

Aktuelle Informationen zu den Auswirkungen der Blauzungenkrankheit auf die Rinder und Schafe erhalten Sie unter

https://www.lko.at/blauzungenkrankheit-in-%C3%B6sterreich-angekommen+2400+4085828

 

Der einzige halbwegs wirksame Schutz gegen die Auswirkung der Infektion der Rinder und Schafe mit BTV 3 ist die Impfung. Es ist keine verpflichtende Impfung vorgesehen. Wir empfehlen umgehend Kontakt mit dem Tierarzt Ihres Vertrauens Kontakt aufzunehmen und alle Fragen im Zusammenhang mit der Impfung zu klären. Aus unserer Sicht ist es ratsam wenn man in absehbarer Zeit impfen kann, da der volle Impfschutz erst 3 Wochen nach der zweiten Impfung eintritt. Bevorzugt ist die Impfung bei Kühen und der geplanten Nachzucht durchzuführen, bei Kalbinnen zum Verkauf ist es aktuell noch kein Vorteil, beziehungsweise in gewisse Länder aktuell sogar ein Nachteil, da diese nicht akzeptiert werden. Dies kann sich jedoch sehr schnell ändern und für die Zukunft ist zu hoffen, dass geimpfte Tiere in andere Länder exportiert werden können.

 

Die Regeln für den innergemeinschaftlicher Handel (EU-Länder) bzw. Exporte stehen leider noch nicht.

Ab 30.09.2024 wird aber ein Handel über Österreich hinaus wieder möglich sein, sofern voraussichtlich und ohne Gewähr folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Behandlung mit Repellent (Insektenschutzmittel) 14 Tage vor Vermarktung
  • PCR-Antigentest aus Blut negativ mit Probenahme 14 Tage nach Behandlung Insektenschutzmittel
  • PCR-Testergebnis gilt 7 Tage ab Blutprobenahme

 

Empfohlene Vorgangsweise für die Vermarktung in den nächsten Wochen unter  Beachtung der aktuellen Rechtslage und Möglichkeiten:

 

Kälberversteigerung Freistadt

Es dürfen nur Kälber zur Versteigerung angeliefert werden, die gesund sind und rechtzeitig angemeldet wurden. Die Kälber müssen nicht mit einem Insektenschutzmittel behandelt sein. Dies hat zur Folge, dass ein direkter Export von Kälbern ab dem Versteigerungsort nicht möglich ist. Die Kälber sind ausschließlich für den Inlandsabsatz. Wir empfehlen Kälber erst ab einem Gewicht von 80 kg über die Versteigerungen zu vermarkten.

Wir erwarten, dass die von den heimischen Mästern bevorzugten Tiere nach wie vor sehr gute Preise erzielen. Ein Preisrückgang, der bei Kälbern mit schwächerer Qualität stärker ausfallen wird, ist aber unvermeidbar und zu dieser Jahreszeit auch üblich. Es werden voraussichtlich auch in Freistadt in absehbarer Zeit durch die Firmen Kälber für den Export angekauft, da aktuell auch ein großes Kälberangebot aus dem Westen auf unseren Inlands-Markt drängt. Diese Tiere werden dann durch die Firmen in Quarantäne gestellt, dort den notwendigen Behandlungen und Untersuchungen unterzogen und erst dann, frühestens nach 14 Tagen, in andere EU-Länder exportiert. An einer Erleichterung dieser Regelung wird gearbeitet.

 

 

Zuchtrinderversteigerungen am 1. und 9. Oktober

Die Versteigerungen in Regau und Freistadt finden statt. Es macht derzeit aber nur Sinn, Tiere für den Inlandsabsatz anzubieten. Wir empfehlen nur Kühe in Milch, Stiere, höher trächtige Kalbinnen und Jungrinder sowie Zucht- und Nutzkälber anzumelden. Alle bisher bereits durchgeführten Anmeldungen von kleinträchtigen Kalbinnen wurden gelöscht. 

Die Tiere müssen nicht mit Insektenschutzmittel behandelt werden. Wir erwarten vor allem bei den Kühen in Milch eine sehr gute Nachfrage. Eine Vergrößerung des Angebotes wäre wünschenswert.

 

Ab Hof Export in Drittländer

Vereinzelte Ankäufe mt Sondergenehmigung des Ministeriums fanden bereits wieder statt, hier wurden Kalbinnen angekauft, welche für die Türkei bereits ab Hof angekauft waren und nicht mehr eingestellt werden konnten. Die Tiere wurden auf den Betrieben angekauft. Jene Tiere, die gekauft wurden, wurden sofort mit einem Insektenschutzmittel behandelt. Frühestens nach 14 Tagen können die Tiere in die Handelsstallungen des RZO eingestellt, untersucht und so rasch wie möglich verladen werden. Ob diese Möglichkeit für ab-Hof-Ankäufe weiterhin besteht, ist noch ungewiss. Mit den jeweiligen Exportländern müssen erst die rechlichen Rahmenbedingungen abgeklärt werden, was sicherlich einige Zeit in Anspruch nehmen wird.

 

Schlachttiere

Weiterhin uneingeschränkte Vermarktung wie immer. ACHTUNG: bei Schlachttieren aller Kategorien darf keine Behandlung mit Insektenschutzmittel durchgeführt werden (Wartezeiten Fleisch laut anliegender Liste beachten!)



Aufgrund der täglichen Entwicklungen empfehlen wir aktiv und laufend auf den Kanälen des RZO Informationen sicherzustellen (Newsletter, Emails, Homepage, SMS, WA-Gruppen).

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