Vermarktungsinfo Blauzunge
Stand 23.10.2024
Die Lage spitzt sich zu!
Die Lage spitzt sich - was den Verkauf von kleinträchtigen Kalbinnen betrifft – aktuell leider zu. Vor kurzem hat auch Russland den Transit von Tieren aus ganz Europa in die umliegenden „GUS-Staaten“ (Aserbaidschan, Usbekistan) komplett gesperrt. Leider ist es in Österreich nie zu einer Zonierung gekommen und so hat Österreich mit den ersten Fällen am 12. Spetember den Status seuchenfrei verloren und damit kam es zum kompletten Erliegen der Exportaktivitäten (obwohl es zum Glück in SBG, OÖ und NÖ noch immer keinen positiven BT-Fall gegeben hat). Der finanzielle Schaden bei unseren Mitgliedsbetrieben wächst mit jedem Tag, an dem keine Kalbinnen zu guten Preisen ins Ausland vermarktet werden können. Wir hoffen und werden weiterhin versuchen, hier eine mögliche Lösung zu finden, auch wenn diese Hoffnung aktuell unter diesen Umständen doch etwas getrübt ist. Es ist davon auszugehen, dass sich die Blauzungenkrankheit in den nächsten Wochen in Österreich noch weiter ausbreitet, wenn auch viel langsamer als von den Experten vorhergesagt. Die Krankheit wird ausschließlich durch bestimmte Insekten (Gnitzen) übertragen. Solange es nicht kalt wird, finden diese Stechmücken aktuell noch immer Bedingungen vor, die eine Verbreitung ermöglichen. Aus den in Deutschland betroffenen Gebieten wird berichtet, dass infizierte Rinder und Schafe massiv betroffen sind.
Aktuelle Informationen zu den Auswirkungen der Blauzungenkrankheit auf die Rinder und Schafe erhalten Sie unter: Blauzungenkrankheit, Bluetongue - AGES
Impfung empfohlen
Der einzig wirksame Schutz gegen die Auswirkung der Infektion der Rinder und Schafe mit BTV 3 ist die Impfung. Es ist keine verpflichtende Impfung vorgesehen. Wir empfehlen umgehend Kontakt mit dem Tierarzt Ihres Vertrauens Kontakt aufzunehmen und alle Fragen im Zusammenhang mit der Impfung zu klären. Aus unserer Sicht ist es sinnvoll, wenn man in absehbarer Zeit impfen kann, da der volle Impfschutz erst drei Wochen nach der zweiten Impfung eintritt. Bevorzugt ist die Impfung bei Kühen und der geplanten Nachzucht durchzuführen, bei Kalbinnen zum Verkauf ist es aktuell noch kein Vorteil, aber es sieht derzeit so aus, dass in den neuen Handelszeugnissen geimpfte Tiere von Vorteil sein können. Dies ist aber nach wie vor nicht bestätigt. Wir werden auch auf den Züchterversammlungen im Jänner noch zusätzlich über BTV und die Impfung berichten, da spätestens mit dem Frühjahr/Sommer 2025 eine flächenmäßige Ausbreitung auch in OÖ zu erwarten ist.
Seit 30.09.2024 ist ein Handel über Österreich hinaus - sprich im IGH (Innergemein. Handel) - wieder möglich, sofern folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- Behandlung mit Repellent (Insektenschutzmittel) 14 Tage vor Vermarktung
- PCR-Antigentest aus Blut negativ mit Probenahme 14 Tage nach Behandlung Insektenschutzmittel
- PCR-Testergebnis gilt 7 Tage ab Blutprobenahme
Empfohlene Vorgangsweise für die Vermarktung in den nächsten Wochen unter Beachtung der aktuellen Rechtslage und Möglichkeiten:
Kälberversteigerung Freistadt
Es dürfen nur Kälber zur Versteigerung angeliefert werden, die gesund sind und rechtzeitig angemeldet wurden. Die Kälber müssen nicht mit einem Insektenschutzmittel behandelt sein. Dies hat zur Folge, dass ein direkter Export von Kälbern ab dem Versteigerungsort nicht möglich ist. Die Kälber sind ausschließlich für den Inlandsabsatz. Wir empfehlen Kälber erst ab einem Gewicht von 85 kg über die Versteigerungen zu vermarkten.
Wir erwarten, dass die von den heimischen Mästern bevorzugten Tiere nach wie vor sehr gute Preise erzielen. Ein Preisrückgang, der bei Kälbern mit schwächerer Qualität stärker ausfallen wird, ist aber unvermeidbar und zu dieser Jahreszeit auch üblich. Es werden voraussichtlich auch in Freistadt in absehbarer Zeit durch die Firmen Kälber für den Export angekauft, da aktuell auch ein großes Kälberangebot aus dem Westen auf unseren Inlands-Markt drängt. Diese Tiere werden dann durch die Firmen in Quarantäne gestellt, dort den notwendigen Behandlungen und Untersuchungen unterzogen und erst dann, frühestens nach 14 Tagen, in andere EU-Länder exportiert. Eine Erleichterung für diese Regelung ist aktuell leider nicht realistisch.
Kälbersammelstellen
Auf den Kälbersammelstellen und bei Ab-Hof Kälbern welche von RZO- oder Rinderbörse abgeholt werden bitte die Kälber 14 Tage vor dem Abhol- /Vermarktungstag mit Repellentien behandeln und am Viehverkehrsschein vermerken. Dies ist besonders bei leichteren Nutzkälbern (<85kg) und schwächeren Qualitäten notwendig, um eine Abnahmegarantie zu gewährleisten.
Zuchtrinderversteigerungen am 6. November
Die Versteigerungen in Regau und Freistadt finden statt. Es macht derzeit aber nur Sinn, Tiere für den Inlandsabsatz anzubieten. Wir empfehlen nur Kühe in Milch, Stiere, höherträchtige Kalbinnen und Jungrinder anzumelden. Alle bisher bereits durchgeführten Anmeldungen von kleinträchtigen Kalbinnen wurden gelöscht.
Die Tiere müssen nicht mit Insektenschutzmittel behandelt werden. Wir erwarten vor allem bei den Kühen in Milch wie zuletzt eine sehr gute Nachfrage. Eine Vergrößerung des Angebotes wäre wünschenswert.
Ab Hof Export in Drittländer
Zum Glück konnten fast alle Tiere von der September-Versteigerung noch in ihre Zielländer verladen werden. In den letzten Wochen konnten auch ab Hof noch einige Tiere für Exporte nach Aserbaidschan und Italien angekauft und verladen werden. Aktuell sieht es aber nicht wirklich rosig aus. Wir hoffen, dass das Ministerium mit möglichen Ländern Handelszeugnisse aushandeln kann und uns dann für diese Länder auch die Freigabe gibt.
Schlachttiere
Weiterhin uneingeschränkte Vermarktung wie immer. ACHTUNG: bei Schlachttieren aller Kategorien darf keine Behandlung mit Insektenschutzmittel durchgeführt werden (Wartezeiten Fleisch laut anliegender Liste beachten!)
Aufgrund der täglichen Entwicklungen empfehlen wir aktiv und laufend auf den Kanälen des RZO Informationen sicherzustellen (Homepage, SMS, WA-Gruppen).
Weitere interessante Berichte